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Herzlich willkommen bei der IGTH
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14.11.2019
Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
Am 24.10. wurde vom Parlament das BestMG mit der Mantelverordnung verabschiedet und wird am 1.1.2020 in Kraft treten. Das Gesetz enthält einige Verbesserungen für unsere Mitglieder. Wer den Gesetzestext gern selbst lesen möchte, findet ihn in der Dokumentensammlung des Bundestages DIP unter der Nummer 19/13396 und die Mantelverordnung unter 19/14425.
Nachstehend einige Änderungen aufgelistet:
Erhöhung des AVZ :
Stufe 6 ab 1.1.2020 145 Euro. Die anderen Stufen werden ebenfalls zwischen 30% und 50% angehoben.
Einführung ATZ:
Vergütung für Einsätze nach SG 34c 91 Euro pro Tag in der Ausnahme. Anrechnungsfälle und DZUZ entfallen.
Einführung einer Führungszulage:
Ersetzt alte Zulage nach Anlage I Nummer 4 ab 1.1.2020 gestaffelt bis A14 zu 150 Euro.
Anhebung Stellenzulagen:
Stellenzulagen nach Anlage I Nr. 6 ab 1.1.2020 680, 540, 475, 435 ....Euro
Ruhegehaltsfähigkeit weiterhin 50%
Stellenzulagen nach Anlage I Nr. 6a ab 1.1.2020 150 Euro
Stellenzulagen nach Anlage I Nr. 5 (Technikerzulage Anhebung ca. 40%)
Kommandantenzulage:
Verlängerung bis 2023
Erschwerniszulage Spezialkräfte:
Einführung auch für U-Kräfte : Luftfahrzeugführer, Kampfretter etc.
Auslandsversetzung:
Einführung der 3+5 Regel. Ausnahme Dienstposten mit Repräsentationsaufgaben weiterhin UKV.
Weitere finanzielle Erleichterungen bei Kommandierungen ins Heimatland.
Familienheimfahrten:
Übertragbarkeit nicht durchgeführter Familienheimfahrten in Folgezeiträume. Erweiterung des
Kreises der anspruchsberechtigten Angehörigen. Reisebeihilfe auch für Ledige.
Personalbindungsinstrumente:
Einführung Personalbindungsinstrumente auch für BS.
Was wurde nicht erreicht:
Erweiterung des Berechtigtenkreises Kommandantenzulage
Dynamisierung der Besoldungsbestandteile
Anhebung der Ruhegehaltsfähigkeit
Für 2021 steht die Änderung der Erschwerniszulagenverordnung an. Zeit für weitere Arbeit der Interessenvertretungen.
Auf Anforderung führe ich in den Standorten Vorträge/Diskussionen zu den Gesetzesänderungen durch.
R.Schlepphorst
Bundesvorsitzender
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06.05.2018
2% ?
Die Medien springen in bewährter Weise auf den Konflikt der Ministerin mit dem Finanzminister auf. Da wird eine völlig abstrakte Diskussion um die Verteidigungsausgaben in dieser Legislatur geführt. Die Ministerin will 12 Milliarden zusätzlich, der Finanzminister will nur 5,6 Milliarden geben.
Nun hat offensichtlich noch niemand verstanden, dass die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nicht davon abhängig ist, wieviel Geld in die Rüstungsindustrie transferiert wird. Wir hatten doch ein Ausgabenplus: Tiger, NH90 Kosten 8,5 Mrd Euro, A 400 M ca 30 Mrd Euro, Fregatten, Korvetten……you name it. Ist dadurch die Einsatzbereitschaft gestiegen? Nein!
Jede isoliert betrachtete Maßnahme ist nicht geeignet die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu verbessern. Wir leben in einem Land, in dem Investitionen in das Personal nicht als sinnvolle Verteidigungsausgaben angesehen werden. Solche Investitionen werden nur in Betracht gezogen, um neues Personal zu ködern. Das Bestandspersonal lässt man neidvoll zusehen. Abofalle Bundeswehr!
Nicht nur fast 20% der Hubschrauberpiloten der Luftwaffe verlieren ihre Lizenz wegen mangelnder Flugstundenversorgung und müssen die Lizenz durch Nachschulung wiedererlangen, beim Heer sind über 100 Dienstposten mit Forderung einer Pilotenlizenz nicht mit Personal besetzt, das im Besitz einer gültigen Lizenz wäre. Grund? Flugstundenversorgung.
Die nachteiligen Auswirkungen dieser Situationen sind mit kleinem Geld zu verringern. Man muss es nur wollen. Da bewegt sich nichts positiv.
Leider hat jedoch auch der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst weiter zur Entsolidarisierung beigetragen. Es ist schon komisch, dass der Verdichef diesen Abschluss als Erfolg feiert. Nicht nur, dass die Laufzeit des Vertrages in krassem Gegensatz zur prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung steht, er steht auch gegen die Grundsätze der Solidarität. Die Eingangsentgeltstufen werden im Vergleich zu den höheren Erfahrungsstufen überproportional angehoben. So beträgt der Erhöhungsbetrag in der Gruppe 9a Stufe 1 4,44%, in der Gruppe 9a Stufe 5 2,9%.
Übertragen auf die Beamten und Soldaten bedeutet das für die Altgedienten einen deutlich geringeren Besoldungsanstieg!!! Davon werden natürlich auch die Pensionäre empfindlich betroffen sein. So werden die Versorgungsbezügeempfänger einen deutlich geringeren Erhöhungsbetrag bekommen als die Rentner!!!
Man kann die Hoffnung getrost aufgeben, dass die Bereitschaft für Deutschland sein Leben einzusetzen auch nur einen Anflug von Respekt in der Bevölkerung oder gar bei den Parlamentariern auslöst.
Der Bundesvorsitzende
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19.02.2018
Einsatzbereitschaft
Nachdem die Igth bereits seit 2011 auf die negative Entwicklung der Einsatzbereitschaft der fliegenden Waffensysteme hingewiesen hat und diese Entwicklung spätestens seit dem veröffentlichten Bericht zur Materiallage im Jahr 2014 einer breiten Öffentlichkeit bewusst wurde, muss nun gefragt werden, wie es sein kann, dass diese negative Entwicklung sich bis heute fortsetzen konnte. Die IGTH hat in den vergangenen Jahren oft darauf hingewiesen, dass die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nicht nur von der Materiallage beim Großgerät bestimmt wird, sondern in erheblichem Maße von der Personalsituation. In der aktuellen Diskussion wird wieder in alte Muster verfallen und nur auf den Bestand des Großgerätes geschaut, während die Personalsituation und -motivation nicht Gegenstand der Überlegungen ist. Damit steht schon jetzt fest, dass wir in der Presse einen Sturm im Wasserglas erleben, der keine reinigende Wirkung haben kann.
Aber zurück zu der Frage, wie es zu dieser Situation kommen konnte.
Die Neuausrichtung, die 2010 begann, hatte Ziele, die zwar die Einsatzbereitschaft thematisierten, aber lediglich die personelle Einsatzbereitschaft in Auslandseinsätzen. Daneben sollten die bekannten Vorhaben verwirklicht werden: Aussetzung der Wehrpflicht, Reduzierung des Großgerätes, Reduzierung des Personalumfangs (allein 18000 Zeit und Berufssoldaten weniger) und eine Einsparung von 8,5 Mrd Euro. Nebenher sollten die neuen fliegenden Waffensysteme Eurofighter, A400M, NH90 und Tiger eingeführt werden, so wie noch zusätzlich ein Transfer der Waffensysteme CH 53 und NH90 zwischen zwei Teilstreitkräften. Das hört sich nicht nur so an, als ob man ein 5-Gänge-Menü für 100 Personen auf einer Herdplatte zubereiten wollte, das war auch so. Das konnte nicht funktionieren. Die IGTH hatte darauf hingewiesen.
Als Einschub noch ein kurzer Blick auf die Rolle des Parlaments dazu in unserer Verfassung: Die erste Aufgabe des Parlaments ist die Gesetzgebung. Die zweite und genauso wichtige Aufgabe ist die Kontrolle der Regierung. Dazu gibt es Gremien, die zum Teil sogar Verfassungsrang haben. So auch der Verteidigungsausschuss und der Wehrbeauftragte. Verteidigungsausschuss und Wehrbeauftragter stehen dem BMVg als Kontrollorgane des Parlaments gegenüber. Beide Institutionen haben die negative Entwicklung der Einsatzbereitschaft begleitet.
In der Betrachtung der Situation geht das Personal in der fliegenden Verbänden völlig unter. Es wird weder thematisiert, dass bereits beginnend mit der Neuausrichtung im Heer 400 Piloten entpflichtet wurden. Die noch über eine Lizenz verfügen, haben nicht ausreichend Flugstunden zur Professionalisierung und Regeneration. Allein im Heer fehlen 26000 Flugstunden. Den Technikern fehlen die Gelegenheiten ihre Arbeit auszuüben. Die wenigen einigermaßen auslandseinsatzfähigen Besatzungen geben sich die Klinke in die Hand. Im Bereich CH 53 bereits seit 15 Jahren in Afghanistan. Wie viele Familien haben die überlangen Abwesenheitszeiten nicht ausgehalten? Seit Jahren wird über die Pendlerproblematik berichtet und es gehört inzwischen anscheinend zu 80% der Dienstpostenbeschreibung, dass die Dienstposteninhaber pendeln müssen. Das ist eine Folge der verfehlten Stationierungsplanung, bei der Belange des Personals keine Rolle gespielt haben können. Wie viele Bundeswehrangehörige sind demotiviert und wie oft wird bereits wieder über innere Kündigung gesprochen. Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes stellte in der Presse zur Diskussion, die Bundeswehr aufzulösen. Ich denke dazu wird es nicht kommen, denn die Bundeswehr löst sich selbst auf.
Es gibt Wege aus diesem Dilemma. Diese Wege gehen fast ausschließlich über Zwischenlösungen zur Steigerung der Einsatzbereitschaft. Und diese Wege kosten Geld. Nun ist es eine Platitüde, dass Aufwendungen zum einen das Vorhandensein der Mittel erfordern und den politischen Willen, sie genau für diesen Zweck einzusetzen. Die Mittel sind vorhanden. Davon kann sich jeder überzeugen, der das Steueraufkommen betrachtet. Der Wille sie einzusetzen ist nicht vorhanden. Vielleicht noch nicht.
Für das BMVg gibt es dieses Probelm gar nicht. Das BMVg lässt immer wieder über die Presse mitteilen, dass die Bundeswehr alle Aufträge erfüllt. Um bei dem Kochbeispiel zu bleiben: Ein Restaurant kann wegen defekten Materials und der Kündigung einiger Köche ihre Karte nicht bedienen. An der Tür hängt ein Plakat:"Diese Woche nur Bockwurst". Der Besitzer eines anderen Restaurants kommt vorbei und fragt:" ...hab gehört du bist in Schwierigkeiten?" Antwort :" nein, ich konnte alle Bockwurstbestellungen bedienen".
Illusionistische Selbstwahrnehmung a la Florence Foster Jenkins?
Der Bundesvorsitzende
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01.05.2017
Hatten viele noch gedacht, die Vorgänge seit der Neuausrichtung seien nicht mehr zu überbieten, mussten sie sich gestern von der Ministerin eines Besseren belehren lassen: In der Sendung Berlin direkt! im ZDF sagte sie wörtlich:" Die Bundeswehr hat ein Haltungsproblem und sie hat offensichtlich eine Führungsschwäche auf verschiedenen Ebenen......" Auslöser der Äußerung war die Berichterstattung über Olt A, der nach meiner Kenntnis unter anderem wegen des Verdachts rechtsextremistischer Tatbestände in Untersuchungshaft genommen wurde.
Dieser Soldat soll nach Bericht von Spiegel Online bereits 2014 mit einer Masterarbeit aufgefallen sein, in der er völkisches Gedankengut offenbarte.
Es besteht große Einigkeit bei den Soldatinnen und Soldaten, dass für dieses Gedankengut kein Platz in der Bundeswehr ist. Die Soldatinnen und Soldaten sind sich des besonderen Treueverhältnisses zum Staat und ihres Status als Parlamentsarmee mehr als bewusst. Sie setzen ihr Leben in vielen Auslandseinsätzen tagtäglich ein. Sie haben es nicht verdient in der Öffentlichkeit durch die Ministerin unter den Generalverdacht gestellt zu werden, dass sie derartige Vorgänge tolerieren würden und somit ein Haltungsproblem hätten.
Diese Soldatinnen und Soldaten die fest auf dem Boden dieses Rechtsstaates stehen, haben Vertrauen in den Rechtsstaat und dessen Funktion. Gerade in Fällen, in denen der Rechtsstaat durch Einzelne bekämpft wird, oder sexuell motivierte Straftaten verübt werden, ist es erforderlich diesen Angriffen und Straftaten mit rechtstaatlichen Mitteln zu begegnen. Es wird ermittelt, angeklagt, verurteilt. Das gilt auch im Disziplinarrecht. Der Vorwurf an alle Soldatinnen und Soldaten, sie hätten ein Haltungsproblem, gehört jedenfalls nicht zu den rechtstaatlichen Mitteln und das sollte insbesondere eine Ministerin wissen, deren Handeln im Fokus des öffentlichen Interesses steht.
Es ist an der Zeit für über 178331 Entschuldigungen.
Und was die Ministerin hinsichtlich Führungsschwäche und Transparenz und schonungslose Aufklärung sagte, sollte man ruhig einmal anhand der Antworten des BMVg auf Anfragen von Politikern und Journalisten im Hinblick auf Ausrüstungs-,Ausstattungs-,Beschaffungsmängel, Mängel beim Personalbestand und Fehlerkultur auf Substanz prüfen.
Der Bundesvorsitzende