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"Wir brauchen mehr unbequeme Menschen"
Dieses Zitat der Theologin Margot Käßmann wird besonders die nicht erfreuen, die bisher davon profitieren, dass Menschen lieber bequem sind und die jetzt vielleicht befürchten müssen, dass mehr Menschen unbequem werden. Aber was ist eigentlich ein unbequemer Mensch? Ein Mensch der keine Ruhe gibt? Der seine Wahrheit wieder und wieder an die Öffentlichkeit trägt? Ein Mensch der Ungerechtigkeit Ungerechtigkeit nennt, ohne Rücksicht, ob von dieser Ungerechtigkeit auch Menschen profitieren? Ein Mensch, der unerschrocken für seine Ideale eintritt? Ein Mensch, der kritisch hinterfragt? Ein Mensch, der sich nur mit Antworten zufrieden gibt, die er auch verstehen kann?Die Neuausrichtung der Bundeswehr hätte diese Menschen gebraucht. Menschen, die im Sinne des Ganzen aufstehen und hinterfragen. Menschen, die nicht nur Managersprüche klopfen, sondern schlüssig erklären können was, warum und auf welche Weise besser werden kann. Menschen, die an Hand von Rechnungen belegen können, dass Ersparnisse nicht nur behauptet sind. Wo waren diese Menschen?
Am Beispiel des Fähigkeitstransfers lässt es sich aufzeigen, wie der Mangel an unbequemen Menschen den Steuerzahler viel Geld kostet und der gemeinsamen Aufgabe schadet. Mittlerweile ist der Fähigkeitstransfer gegen jeden Rat der Fachleute vollzogen. Die Fehler beginnen sich auszuwirken und man sucht nach "gesichtswahrenden" Lösungen. Und hier wage ich mal wieder eine Prognose:
Niemand wird erwarten, dass man den Transfer zurückdreht. Dabei würde man die verantwortlichen Entscheider der Häme preisgeben, die unsere Fehlerkultur mit Fehlentscheidungen verbindet. ( Es ist schon bezeichnend, dass bei uns solche Entscheidungen maximal "unzweckmäßig" genannt werden.) Nein, man wird alle Kräfte unter ein Kommando bündeln. Aber es jetzt zu tun, käme einem Eingeständnis des Fehlers gleich. Auch nach der Wahl wäre die Situation nicht anders. Was gebraucht wird ist ein zusätzlicher Aspekt: eine neue Lage! Diese neue Lage wird man dadurch schaffen, dass im EP 14 weiter gekürzt wird. Schon hat man einen "gesichtswahrenden" Anlass, zu tun, was man schon 2011 hätte tun müssen. Dass durch diesen (Zitat Wehrbeauftragter) Unfug hunderte von verdienten Besatzungsmitgliedern "entpflichtet" wurden und viele hochqualifizierte Bundeswehrangehörige mittlerweile eher kündigen, als weiter Dienst zu leisten, sollte doch das Gesicht eines Entscheiders auf jeden Fall Wert sein. Oder?
Die Neuausrichtung der Bundeswehr hat-und das nicht nur bei den fliegenden Besatzungen- die Motivation der Bundeswehrangehörigen neu ausgerichtet. Ausgerichtet auf ein historisches Tief. Motivation ist ein offensichtlich bei den Überlegungen zur Neuausrichtung nicht vorkommender Begriff gewesen. Ein Kardinalfehler. Und das bei einer Führung, die reklamiert, den Menschen in den Kern der Überlegungen zu stellen.
Da treten andere Fehler in den Hintergrund, wie z.B. munter Verbände aufzulösen und keinen Gedanken daran zu verschwenden, wo das Material bleiben soll, oder lustig Liegenschaften zu belegen, ohne einen Gedanken daran zu verschwenden, woher das Geld für die noitwendige Infrastruktur kommen soll, oder die Sollstärken der Verbände bei nicht nur gleichen, sondern umfangreicheren Aufträgen zu reduzieren, ohne einen Gedanken daran zu verschwenden, wie das zu schaffen sein soll, oder den Personalkörper bei immer stärker werdender Spezialisierung zu verkleinern und gleichzeitig der Notwendigkeit Rechnung tragen zu müssen, dass zum Erreichen der Durchhaltefähigkeit jeder Dienstposten 6-fach abgebildet sein muss..eine Liste, die sich fortführen ließe...
Nun ja...tragen wir als nächstes die Heeresfliegertruppe zu "Grabe" und schauen wir, wer das folgende Opfer der Neuausrichtung wird und.....hoffen wir auf unbequeme Menschen!
Der Bundesvorsitzende
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Mysteriöses beim Tigercrash in Ettal.
Die letzten Nachrichten stammen vom 5.3. Offenbar sind die Umstände des Absturzes mehr als geheim, denn eine Befragung des Kommandanten und des Piloten hätte schon eine relativ schnelle Ursachenforschung begünstigt. Für den unbefangenen Beobachter stellen sich da viele Fragen:Welchen genauen Auftrag hatte die Besatzung?
Gab es eine technische Ursache des Absturzes? Bei der abgestürzten Maschine scheint es sich um eine Asgard F zu handeln, von der die Bundeswehr deutlich weniger als die in der Presse gemeldeten 29 hat.
Kann ein Besatzungsfehler ursächlich gewesen sein? Haben die eingesetzten Soldaten ausreichend Realflugstunden für die Vorbereitung eines derartigen Aus-/Weiterbildungsfluges erhalten? Ist das zugrunde liegende Aus-/Weiterbildungskonzept schlüssig?
Wodurch entstand der Brand nach dem Aufschlag? Haben die Sicherungssysteme versagt? Oder hat die Maschine schon vor dem Aufschlag gebrannt?
Es gibt eine Menge Fragen und keine Antworten.
Der Bundesvorsitzende
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"Entpflichtungen"
Bei den Informationsveranstaltungen der letzten Woche sind im Bereich die ersten Bescheide übergeben worden. Diese Bescheide sind unter zwei Aspekten zu bewerten:Der moralische Aspekt:
Die Art und Weise , wie in dieser Angelegenheit mit den betroffenen Bundeswehrangehörigen der Heeresfliegertruppe umgegangen wird, hat frühkapitalistische Züge.
Wer nicht mehr gebraucht wird, kann sehen, wo er bleibt. Die finanziellen Einbußen, die durch diese Maßnahmen bei diesen Bundeswehrangehörigen eintreten, machen sie zum Nettozahler der Neuausrichtung. Die Entscheidung, wie die zukünftige Struktur der Bundeswehr gestaltet wird und welche Umfänge und Fähigkeiten zukünftig vorhanden sein sollen, ist zweifelsfrei ein Entscheidung der politisch Verantwortlichen. Wie aber diese Entscheidungen umgesetzt werden und ob finanzielle Nachteile kompensiert werden, ist ebenfalls eine Entscheidung der politisch Verantwortlichen. Und diese politisch Verantwortlichen müssen sich bewußt sein, dass in ihrem Namen den Betroffenen Gehaltsbestandteile schlichtweg weggenommen werden sollen. Worin besteht die Schuld der Betroffenen? Worin besteht ihr Beitrag zu der Situation? Diese Frage wird niemand beantworten können. Warum nicht? Nun, weil die Auswahlkriterien bewusst so gewählt wurden, dass genug Spielraum blieb, um die erforderliche Anzahl von Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen in jedem Fall ausmustern zu können. Und da gibt es welche, die argumentieren, dass eine Erschwerniszulage an die Funktion gebunden sei, und wenn die Funktion wegfalle, müsse der Soldat damit rechnen, dass auch diese Zulage wegfalle. Die IGTH kann dieser Argumentation für die Fälle folgen, in denen die Betroffenen die Möglichkeit hatten, für diese Fälle Vorsorge zu treffen. Diese Fälle sind in den einschlägigen Vorschriften geregelt. Der Entzug von Berechtigungen und Erlaubnissen aufgrund von Waffensystemreduzierungen gehört nicht zu diesen Fällen. Es widerspricht jeder Lebenswirklichkeit anzunehmen, dass jemand der 25 Jahre lang seinen Lebensstil und seine dienstliche Leistung nach den Anforderungen des Dienstpostens ausgerichtet hat, den Gehaltsbestandteil dafür nicht in seine Ausgaben fest eingeplant hätte, sondern praktisch als Zugabe zum Grundbedarf seines Lebensunterhaltes angesehen hat. Es ist zynisch und unmoralisch den Betroffenen dafür einen Vorwurf zu machen. Der Geist des Artikels 33 Absatz 5 wird dadurch mit Füßen getreten.
Der rechtliche Aspekt:
Es ist fragwürdig, ob es rechtlich zulässig ist, Perspektivkonferenzen zur Festlegung des "Zukunftspersonals" durchzuführen, ohne, dass die Betroffenen Gelegenheit haben ihre Interessen in diesen Konferenzen zu wahren. Es ist nicht einmal gesichert, auf welchem Aktualisierungsstand die zugrunde liegenden Personalunterlagen waren. Nach Informationen der IGTH ist eine Beteiligung nach SBG oder PersVG nicht erfolgt. Als Ergebnis der Konferenz wurden die Betroffenen durch Bescheide in Kenntnis gesetzt, die jedoch keine Bescheide im formellen Sinne sein sollten. Diese Bescheide haben jedoch Auswirkungen auf die zukünftige Gestaltung des Dienstverhältnisses, da die Rechtsfolge der Zuordnung bereits durch Weisung festgelegt war. In dieser Frage findet eine gerichtliche Klärung statt.
Es ist fragwürdig, ob es rechtlich zulässig ist, ohne Rechtsgrundlage Erlaubnisse und Berechtigungen zu entziehen. In dieser Frage wird es für die Betroffenen wichtig sein, bei entsprechenden Bescheiden, unabhängig davon, ob der Bescheid formell richtig ist (z.B. fehlende Rechtsmittelbelehrung) Rechtsmittel (Beschwerde) innerhalb der normalen Frist !!! gegen den Bescheid einzulegen. Darüber hinaus hält die IGTH es für erforderlich, dass die Betroffenen einen Antrag auf aufschiebende Wirkung ihres Rechtsmittels gem §80 VwGO beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen. Die IGTH rät dringend den Betroffenen dazu, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen, der ihre rechtlichen Interessen vertritt. Wir haben dazu bereits 2011 an dieser Stelle den Rat gegeben, sich eine Rechtsschutzversicherung zuzulegen, die Streitigkeiten in dienstrechtlichen Angelegenheiten abdeckt.
Der Bundesvorsitzende
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Start der ersten Runde
Die Entpflichtung der nicht mehr benötigten Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen wurde mit der sogenannten Perspektivkonferenz eingeläutet. In dieser Konferenz wurde festgelegt, wer nicht zum sogenannten Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe gehören wird. Die Konferenz mündete in Bescheiden an die Betroffenen, die zwar so genannt wurden, aber nach dem Willen des Personalamtes keine Bescheide sein sollten. Nun wird die Zulässigeit und die formale Durchführung der Konferenz und der Bescheide Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sein.Noch bevor die erste Runde beendet sein wird, werden wir, anlässlich der ersten "Entpflichtung", die zweite Runde der gerichtlichen Auseinandersetzung einläuten. Es kann davon ausgegangen werden, dass keine "Entpflichtungsmaßnahme" sich im Rahmen geltenden Rechts bewegen kann.
Der Bundesvorsitzende