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24.12.2012

Weihnachten

Diese Weihnacht hat für die meisten Flieger eine besondere Bedeutung. Die Neuausrichtung der Bundeswehr und die damit verbundenen Versschiebungen belasten die Familien unserer Mitglieder. Viele begehen das Fest in großer Ungewissheit über ihre Zukunft. Manche haben die Bundeswehr bereits verlassen und begehen das Fest mit der Hoffnung auf ein erfülltes Arbeitsleben im zivilen Bereich. Die Fähigkeitstransfers tragen zur Verunsicherung erheblich bei. Bereits am 26.10.2011 habe ich in einem Telefoninterview darauf hingewiesen, dass nach meiner Einschätzung alles dafür getan werden wird, den Flugbetrieb in Rheine bis zum Ende des Jahres 2013 komplett einzustellen. Leider gibt es nun tatsächlich erste Anzeichen dafür, dass Begründungen konstruiert werden,  um das Ministerwort vom 19.4.2012 nicht einhalten zu müssen. Ein unwürdiges Schauspiel.
Trotz aller Widrigkeiten soll auch dieses Jahr Weihnachten eine Gelegenheit zur besinnlichen Feier im Kreis der Familie bieten. Unsere Kameradinnen und Kameraden in den Auslandseinsätzen wissen, dass wir besonders an diesen Tagen mit den besten Wünschen an sie denken. In diesem Sinne wünsche ich stellvertretend für alle Mandatsträger der IGTH ein besinnliches Weihnachtsfest.
Der Bundesvorsitzende

18.12.2012

Das Bundesverwaltungsgericht


Ich weise auf zwei interessante Entscheidungen des Bundesverwaltungsgserichtes hin:

1a  Anlassbeurteilungen dürfen die Regelbeurteilung lediglich fortentwickeln. Ausgangspunkt müssen die Feststellungen und Bewertungen der Regelbeurteilung zu Eignung, Leistung und Befähigung sein und es muss diese Fortentwicklung aus der Anlassbeurteilung hinreichend deutlich werden.
1b  Zitat:"Das Bundesverwaltungsgericht hat zum einen entschieden, dass bei mehreren vorgesehenen Beförderungen der Dienstherr grundsätzlich verpflichtet ist, sämtliche Beförderungen bis zum Abschluss des gerichtlichen Eilverfahrens zu unterlassen, wenn und soweit ein unberücksichtigt gebliebener Bewerber diese zum Gegenstand seines Antrags auf gerichtlichen Eilrechtsschutz macht. "
Aus dem Beschluss BVerwG 2VR5.12

2. Zitat:" Das Interesse des Dienstherrn an der Schaffung oder Aufrechterhaltung ausgewogener Altersstrukturen besitzt kein ausreichendes verfassungsrechtliches Gewicht, um eine Einschränkung des in Art. 33 Abs. 2 GG vorbehaltlos gewährleisteten Zugangsrechts zu rechtfertigen."
Aus dem Beschluss BVerwG 2 C 11.11

Eine Klägerin hatte Klage erhoben, weil  ihr Antrag auf Übernahme in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin mit der Begründung abgelehnt worden war, dass in ihrem Geburtsjahrgang kein Bedarf bestehe.
Aus meiner Sicht lassen sich aus dem Urteil auch einige Schlussfolgerungen für die rechtliche Bewertung der sogenannten Entpflichtung ziehen:
Auch die im Rahmen des Personalabbaus geplante "Entpflichtung" von Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen bedarf in jedem Einzelfall einer richtigen Ermessensentscheidung und eine angstrebte Alterstruktur des verbleibenden Personals ist keine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage, um z.B. ältere Luftfahrzeugbesatzungsangehörige zu entpflichten, obwohl sie z.B. deutlich leistungsstärker als jüngere sein können. Es gibt darüber hinaus aus meiner Sicht noch weitere rechtlich bedenkliche  Aspekte der "Entpflichtung"
Der Bundesvorsitzende

Das Interesse des Dienstherrn an der Schaffung oder Aufrechterhaltung ausgewogener Altersstrukturen besitzt kein ausreichendes verfassungsrechtliches Gewicht, um eine Einschränkung des in Art. 33 Abs. 2 GG vorbehaltlos gewährleisteten Zugangsrechts zu rechtfertigen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat zum einen entschieden, dass bei mehreren vorgesehenen Beförderungen der Dienstherr grundsätzlich verpflichtet ist, sämtliche Beförderungen bis zum Abschluss des gerichtlichen Eilverfahrens zu unterlassen, wenn und soweit ein unberücksichtigt gebliebener Bewerber diese zum Gegenstand seines Antrags auf gerichtlichen Eilrechtsschutz macht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat zum einen entschieden, dass bei mehreren vorgesehenen Beförderungen der Dienstherr grundsätzlich verpflichtet ist, sämtliche Beförderungen bis zum Abschluss des gerichtlichen Eilverfahrens zu unterlassen, wenn und soweit ein unberücksichtigt gebliebener Bewerber diese zum Gegenstand seines Antrags auf gerichtlichen Eilrechtsschutz macht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat zum einen entschieden, dass bei mehreren vorgesehenen Beförderungen der Dienstherr grundsätzlich verpflichtet ist, sämtliche Beförderungen bis zum Abschluss des gerichtlichen Eilverfahrens zu unterlassen, wenn und soweit ein unberücksichtigt gebliebener Bewerber diese zum Gegenstand seines Antrags auf gerichtlichen Eilrechtsschutz macht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat zum einen entschieden, dass bei mehreren vorgesehenen Beförderungen der Dienstherr grundsätzlich verpflichtet ist, sämtliche Beförderungen bis zum Abschluss des gerichtlichen Eilverfahrens zu unterlassen, wenn und soweit ein unberücksichtigt gebliebener Bewerber diese zum Gegenstand seines Antrags auf gerichtlichen Eilrechtsschutz macht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat zum einen entschieden, dass bei mehreren vorgesehenen Beförderungen der Dienstherr grundsätzlich verpflichtet ist, sämtliche Beförderungen bis zum Abschluss des gerichtlichen Eilverfahrens zu unterlassen, wenn und soweit ein unberücksichtigt gebliebener Bewerber diese zum Gegenstand seines Antrags auf gerichtlichen Eilrechtsschutz macht
12.12.2012

Zur Erweiterung der Kommunikationsmöglichkeiten haben wir eine geschlossene Facebookgruppe mit Namen IGTH eingerichtet.

Im Zuge der Auswahl derjenigen, die man in einer neuen Struktur nicht mehr benötigt, steht man fest zu den bisher in der Neuausrichtung der Bundeswehr eingeführten Prinzipien. Ein Prinzip lautet:"Transparenz ist, wenn ich dem Betroffenen eine Entscheidung bekannt gebe." Große Transparenz ist, wenn ich vielen Betroffenen eine Entscheidung bekannt gebe. Ein weiteres Prinzip lautet:" Wenn ich lauter unbestimmte Rechtsbegriffe als Kriterien heranziehe, dann ist jede Entscheidung begründbar" Und noch ein Prinzip :" Wenn ich Niemanden überzeugen kann, dann fordere ich Loyalität." oder "Wenn ich Kritik wünsche, dann bestimme ich welche." Scharping lässt grüßen.
Die desolate Situation, durch von Guttenberg ausgelöst und von Niemandem korrigiert, hat zu einem Vertrauensverlust in nicht vorstellbarem Ausmaß geführt. Die Untersuchungen des DBwV und des SoWi Institutes sprechen eine eindeutige Sprache. Bundeswehrangehörige, die über Jahrzehnte als "Staatsbürger in Uniform" erzogen wurden und sich auch so fühlen durften, finden sich jetzt als "Staatsdiener in Uniform" wieder. Diese Rollenveränderung rüttelt an den Grundfesten ihres Selbstverständnisses. Dazu kann ich dann nur noch auf meinen Beitrag unter dem Titel "Instrumentum Vocale" verweisen.  Die einseitige verordnete Verengung der Rolle und die Fokussierung auf vermeintlich wirtschaftliche Aspekte findet aus gutem Grund kein Verständnis. Gehört es doch im finanziellen Bereich zur geübten Praxis, dass Preiskalkulationen gern um 25-100% überschritten werden. Der Flughafen Schönefeld ( nicht Schönewalde :-) ), die Elbphilharmonie oder Stuttgart 21 sind nur die Anführer einer langen Liste. Bei den Beschaffungen ist das auch inzwischen gebräuchlich. Für die Maßnahmen zur Neuausrichtung der Bundeswehr hat man Berechnungen nach der BHO gar nicht erst angestellt.  Bei den Soldatenvergütungen geht es dagegen um jeden Cent, den man ihnen verweigern kann.

Den Kameraden vom Heer, die ab Morgen mit dem UHT in den Einsatz verlegen wünschen wir "Hals- und Beinbruch" und erinnern daran, dass für jeden die Summe der erfolgreichen Starts und Landungen durch zwei teilbar sein sollte!
Der Bundesvorsitzende



02.12.2012

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Der Bundesvorsitzende

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