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Vernichtendes Urteil!
Ein vernichtendes Urteil fällten die Befragten Führungskräfte zur Bundeswehrreform!Die vom Deutschen Bundeswehrverband in Auftrag gegebene Untersuchung der Universität Chemnitz brachte ein Ergebnis, dass selbst die Zweifler in der Bundeswehr selbst schockieren dürfte. In der Tageschau führte der Bundesvorsitzende des DBwV heute aus, dass 88% der Befragten an dem Erfolg der Reform nicht glauben und 75 % sind auch nicht der Meinung,dass die Regierung als Ganzes hinter der Reform steht. Detailierte Auskünfte wird es in der morgigen Bundespressekonferenz um 1330 geben. Vermutlich ab 1400 Uhr bei Phönix zu sehen.
Für die Mitglieder der IGTH kommt dieses Ergebnis nicht so überraschend. Hat die IGTH doch bereits 2010 die Reform als gescheitert bezeichnet.
Bemerkenswert ist, dass das Führungspersonal in der Truppe befragt wurde. Also genau die, die ihrem Personal Anleitung und Motivation auf dem Weg zur neuen Bundeswehrstruktur geben sollen. Der Minister hat hier versagt. Er hat darin versagt, den Bundeswehrangehörigen den Weg in die neue Struktur überzeugend darzulegen und das Ergebnis als erstrebenswert zu vermitteln. Die zweite Folgerung ist, dass, wenn so viel geballter militärischer Sachverstand gegen die Struktur ist, sie dann auch nicht gut sein kann. Wie bei einigen Fehlentscheidungen der Vergangenheit bereits erlebt wird das BMVg diese Umfrage nicht zum Anlass nehmen, über Korrekturen nachzudenken. Der Minister sieht es als Schwäche, unzweckmäßige Entscheidungen zu revidieren. Dabei wird es bleiben. Die Bundeswehrangehörigen werden das Reformchaos noch bis zur nächsten Bundestagswahl ertragen müssen. Und vermutlich auch darüber hinaus, denn ich sehe keinen Politiker, der das nötige Profil hätte unbeliebte Entscheidungen nicht nur im eigenen Haus, sondern auch in der Regierung durchzusetzen.
Der Bundesvorsitzende
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Exodus
Und heute hat erneut ein Einsatzpilot aus Rheine-Bentlage die Bundeswehr verlassen. Zurück auf Z 20 nach Bundeswehrreformbegleitgesetz.Keine Auslandseinsätze mehr, keine Gedanken mehr über die Sinnhaftigkeit von Reform,Transfer und Standortschließungen. Gegangen ist er
wegen des Transfers. Der Wehrbeauftragte nannte ihn Dummfug oder so ähnlich. Mit dem Piloten gehen 14 Millionen investiertes Steuergeld.
Winken wir ihm nach.
Der Bundesvorsitzende
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Pendlerrettungsschirm!!!
Nein, keine Hoffnung, er kommt nicht. Während die Bundesregierung das Geld mit vollen Händen dafür ausgibt, dass spanische Banken nicht zwei Prozent mehr Zinsen für geliehenes Kapital zahlen müssen und einige Bundestagsabgeordnete das Ehegattensplitting für Homosexuelle mit Erfolg zu fordern scheinen..( werden da vielleicht eigene Interessen mit Wahlkreisinteressen vermischt ??), haben die Benzinpreise ein Rekordhoch erreicht. Damit kann die Reisekostenerstattung nicht mithalten. Nach wie vor gibt es 20 Cent pro Kilometer bei Benutzung des Privat-Kfz. Damit liegt der Erstattungssatz deutlich unter den Kosten, die für Fuhrparkservice Fahrzeuge anfallen. Gleichzeitig sind die Benzinpreise um gut 20 % gestiegen. Aber Deutschland hat ja kein Geld. Bis auf die überraschenden 8 Mrd Euro Überschuss im ersten Halbjahr 2012. Aber damit möchte die Bundesregierung lieber den Rentenbeitrag senken. Schießlich gibt es mehr rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, als es Beamte gibt. Das betrübt, denn die rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer gehören nun nicht unbedingt zu dem Personenkreis, der durch ganz Deutschland hin und her versetzt wird. Wie schreibt man nochmal Fürsorge? Ach ja...gaaanz gaaanz klein.Der Bundesvorsitzende
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Offenbarungseid
Mit dem heutigen Urteil zum Luftsicherheitsgesetz musste das Bundesverfassungsgericht erneut ein Bundesgesetz auf Vereinbarkeit mit der Verfassung prüfen. Nun wird man sagen, dass das ein ganz normaler Vorgang sei. Besonders in diesem Fall jedoch wird durch die pressewirksame Reaktion der Abgeordenten unterschiedlicher Parteien deutlich, dass es eben kein normaler Vorgang ist. So bemängelt Claudia Roth, dass das Gericht eine schwammige Formulierung gewählt hat, in dem es von einer "katastrophischen Situation" spricht. Somit sei nichts klar gestellt. Und da setzt auch schon die Kritik an. Wenn sich die Gesetzgebungsorgane nicht zu einer Gesetzgebung aufraffen können, die hinreichend klar ist und genau diese Unschärfen vermeidet, kann man nicht vom Bundesverfassungsgericht erwarten, dass es diesen gesetzgeberischen Auftrag auch noch übernimmt. Ich hätte mir jedoch eine deutlichere Beibehaltung der Trennung von Polizeiaufgaben und Bundeswehr durch das Bundesverfassungsgericht gewünscht. Denn aus Sicht der Bundeswehr sind hier ggfs Aufgaben zu übernehmen, für die sie nicht vorgesehen und ausgebildet ist. Dass das Bundesverfassungsgericht dann noch die Entscheidung der Bundesregierung über den Einsatz vorgeschrieben hat, ist sicherlich eine Merkwürdigkeit über die noch zu reden sein wird. Mit dem Urteil- scheint mir - ist niemandem geholfen. Immerhin ist klargestellt, dass unsere Bundeswehrangehörigen keine Passagiermaschinen mit unschuldigen Terroristengeiseln abschießen werden. Als Lektion daraus sollte man allen Parlamentariern im Bundestag ins Poesiealbum schreiben :" Es gibt Sachverhalte, da geht es um Deutschland, nicht um Parteien"Der Bundesvorsitzende