03.06.2016
Ein Ärgernis der SAZV ist ausgeräumt. Nachtflug, der aus Wettergründen abgesagt werden muss, zählt mit dem
geplanten Dienstzeitansatz zur Dienstzeit und führt nicht zu Abzügen als Freizeit!
03.06.2016
Ein Ärgernis der SAZV ist ausgeräumt. Nachtflug, der aus Wettergründen abgesagt werden muss, zählt mit dem
geplanten Dienstzeitansatz zur Dienstzeit und führt nicht zu Abzügen als Freizeit!