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13.04.2014
Weiterer Erfolg beim BVerwG
Nach dem Erfolg bezüglich der Frage, ob es sich bei den Mitteilungen des Personalamtes zur Auswahl "Zukunftspersonal" "nicht-Zukunftspersonal" um beschwerdefähige Bescheide handelt, wird jetzt der weitere Erfolg vorzubereiten sein. Das Personalamt wird von Amts wegen neue Bescheide verfassen müssen, die sich inhaltlich nur in der Feststellung der Zulässigkeit der Beschwerden unterscheiden dürften.( Im Zweifel sollten alle in der Personalauswahlkonferenz Betrachteten einen Antrag auf einen Bescheid stellen.) Nach meiner Rechtsauffassung müssen aber alle Bescheide, die die Zuordnung zum "Zukunftspersonal" und "nicht-Zukunftspersonal" beinhalten neu gefasst werden, weil die dem Bescheid zugehörige Rechtsmittelbelehrung fehlt. Damit steht dann Jedem der Beschwerdeweg offen. Dazu einige Überlegungen, die der Klärung durch das BVerwG bedürfen:
Die durch den General der Heeresflieger aufgestellten Kriterien und der betrachtete Personenkreis gehören zum fliegenden Personal der Heeresfliegertruppe. In der Stringenz des Urteils bedeutet das für Zukunftspersonal einen fliegerischen Dienstposten, für nicht-Zukunftspersonal Entpflichtung.
Zum Zeitpunkt der Personalkonferenz gab es jedoch keine einzige genehmigte Stan-Grundlage.
Wie wurde also das Personal für Dienstposten ausgewählt, die es noch gar nicht gab?
Warum wurde die erforderliche Beteiligung nicht durchgeführt?
Warum wurden Fluglehrer auf Schulungshubschraubern dem Kriterium Dienstzeit nach Ende der Weiterschulung Tiger/ NH 90 unterworfen?
Warum wurden zum Termin der Konferenz keine aktuellen 90/5 er Tropendienstverwendungsfähigkeit von allen Betrachteten angefordert?
Warum wurden keine Anlassbeurteilungen angefordert und erstellt?
Warum wurden in der Kategorie Eignung/Leistung und Befähigung schlechter Beurteilte Zukunftspersonal und besser Beurteilte nicht-Zukunftspersonal?
Verstößt die verdeckte Altersbestimmung (5-Jahresfrist) gegen das EU Diskriminierungsverbot?
Haben die Angehörigen der Gruppe Zukunftspersonal Anspruch auf den fliegerischen Dienstposten, für den sie betrachtet wurden?
Das ist nur eine kleine Auswahl.
Das BVerwG wird nach meiner Einschätzung zu der rechtlichen Bewertung kommen, dass die Personalauswahlkonferenz gegen grundlegende Personalführungs- und Verwaltungsverfahren verstieß.
Eine Beteiligung des Wehrbeauftragten ist aus meiner Sicht durchaus sinnvoll.
Der Bundesvorsitzende
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7.4.2014
Erfolg vor dem BVerwG
Mit Beschluss BVerwG 1 WB 35.13 hat der Wehrdienstsenat des BVerwG entschieden, dass die Mitteilung über das Ergebnis der Personalauswahlkonferenz eine gerichtlich anfechtbare Maßnahme im Sinne des §17 Abs 3 Satz1 WBO darstellt.
Damit ist klargestellt, dass die Mitteilung über die Zuordnung zum Zukunftspersonal und Nicht-Zukunftspersonal einen beschwerdefähigen Bescheid darstellt. Soweit das Personalamt einschlägige Beschwerden als unzulässig zurückgewiesen hat, weil es sich bei der Mitteilung nicht um einen Bescheid handele, sollten die Betroffenen mit Hinweis auf den Beschluss des BVerwG erneut einen Bescheid beantragen.
Die Rechtschutzgarantie des Art 19 Abs GG umfasst die gerichtliche Überprüfung der ermessensfehlerfreien Entscheidung unter anderem bei Versetzungen. Mit Blick auf die Rechtsfolgen der Zuordnungsentscheidung ( Versetzung von einem fliegerischen Dienstposten und Verlust der Verpflichtung zur Inübunghaltung) hat das Gericht erkannt, dass
das Personalamt durch die Personalauswahl nach den Kriterien des Generals der Heeresflieger keinen Ermessensspielraum mehr hat und hat daher den Rechtschutz vorverlagert. Damit entsprach das Gericht meiner Rechtsauffassung.
Für die, die den Rechtsweg beschreiten ist es wichtig, im weiteren Verfahren hinreichend spezifizierte Sachanträge auf Aufhebung des Bescheides und der Verpflichtung einer Neuzuordnung hilfsweise einer erneuten Bescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes zu stellen!
Für die Soldatinnen und Soldaten, die bereits auf Grundlage der Personalauswahlkonferenz entpflichtet sind, empfiehlt es sich umgehend einen Antrag auf Versetzung auf einen hinreichend spezifizierten(TE/ZE) fliegerischen Dienstposten zu stellen. Wer noch einen fliegerischen Dienstposten besitzt und den im Zuge der neuen Stan verlieren soll, sollte ebenfalls einen Antrag auf fliegerische Weiterverwendung auf diesem Dienstposten stellen.
Damit derartige Anträge auch mit Blick auf eine gerichtliche Entscheidung Aussicht auf Erfolg haben, sollten sie hinreichend konkret gefasst sein.
Es wird dann besonders interessant sein, im Zuge dieser Verfahren die Rechtmäßigkeit der Kriterien zu überprüfen. So kann es z.B. passieren, dass Jemand der aufgrund der Auswahlentscheidung als Zukunftspersonal beschieden wurde, auf einen nicht fliegerischen Dienstposten versetzt wird. Dadurch wird aber der Auswahlentscheidung nicht Rechnung getragen, denn die Entscheidung richtet sich im wesentlichen nach Kriterien, die der General der Heeresfliegertruppe für fliegendes Personal aufgestellt hat. Damit bindet er laut Feststellung des Gerichtes das Personalamt in seiner Entscheidung. Und es ist nicht davon auszugehen, dass das Personalamt für die Besetzung eines nicht fliegerischen Dienstpostens die Überlegung zu grunde legt, ob der Betreffende noch 5 Jahre Dienstzeit nach Umschulung hat.
Man muss sie mit ihren eigenen Waffen schlagen. Nehmt sie euch!
Der Bundesvorsitzende
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27.02.2014
Neuausrichtung update
Die Entwicklung im Bereich der Hubschrauber- und Transportfliegerei der Bundeswehr übertrifft die schlimmsten Erwartungen. Im Ministerium hat die Ministerin endlich die Konsequenzen aus dem Beschaffungsdesaster gezogen und den zuständigen Staatssekretär und den Rüstungsdirektor in den Ruhestand geschickt. Damit ist aber nur eine notwendige personelle Konsequenz gezogen worden. Den Programmen hilft das zunächst nicht weiter. Wir erinnern uns, dass eine der Schwerpunktaufgaben der Neuausrichtung war, die Beschaffung zu reorganisieren. Da sind die letzten 3 Jahre eine komplette Ausfallzeit. Der Schritt nunmehr von außen die Probleme zu analysieren ist nicht zielführend, sondern stellt meiner Ansicht nach nur einen Versuch dar, Zeit zu gewinnen in einer Situation in der kurzfristig nichts zum Besseren gewendet werden kann. Darüber hinaus ist die Beschaffung, wenn man sie schon im Ministerium halten will, nur von innen zu reformieren.
Mit der Priorisierungsliste der Materialinvestitionen wurde einem vermeintlichen finanziellen Sparzwang Rechnung getragen ( KTzG). Die in der Folge getroffenen Entscheidungen wie Fähigkeitstransfer, Reduzierung der Stückzahlen, Stationierung haben sich schon in kurzer Zeit als mehr als unzweckmäßig und realitätsfern herausgestellt. Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass das Heer über faktisch keinen Lufttransportraum mehr verfügt, die Luftwaffe mit den betagten C-160 den gesamten Lufttransportraum der Bw im taktisch-operativen Bereich darstellen muss und die verbleibenden 40 Tiger des Heeres lediglich eine nur sehr begrenzte Unterstützungsleistung erbringen können. NH 90 kann auch noch längerfristig unter der Rubrik "Ausfall" gebucht werden und dümpelt derzeit bei zusätzlichen ca 1,5 Mrd Euro Mehrkosten herum. Die wegen der Lärmexposition erforderlich Flugstundenbeschränkung bei den Besatzungen wird vielleicht nach 2016 aufgehoben werden können. Eine Konsequenz aus der Beschaffungslage NH 90 wird die Überlegung bezüglich des Standortes Niederstetten sein.
Nachdem die Luftwaffe mit großem Elan den Standort Rheine geräumt hat, platzt der Standort Laupheim aus allen Nähten. Dort wird man die in Sammelunterkünften unterbringen müssen, die in Rheine ganze Unterkunftsgebäude zur Verfügung hätten. Fraglich ist weiterhin, ob die Finanzmittel für die notwendige Infrastrukturanpassung in Laupheim zur Verfügung stehen.
Für mich ist die Stationierung in Schönewalde/Holzdorf nach wie vor kein Thema, da die erforderlichen Finanzmittel zur Herstellung der Infrastruktur vermutlich jeden Haushälter auf die Barrikaden treiben werden. (Ab und zu schaue ich mal hin und suche die 42 CH 53, die nach Aussagen des damaligen Kommandeurs HSG sofort hätten untergebracht werden können.) Mit Blick auf notwendigen Lufttransport wird eine weitere Umrüstung der gesamten CH 53 Flotte auf die GA Version erfolgen müssen. Das wird die schon durch den unzweckmäßigen Fähigkeitstransfer eingeschränkte Flugstundenproduktion noch weiter einschränken.
Das fliegerische Zukunftspersonal des Heeres wird durch den Inspekteur weiter dezimiert. Wer gestern noch die Bundeswehr nicht verlassen durfte, weil er zum Zukunftspersonal befördert wurde, findet sich jetzt auf der Reservebank für zulagenfreie Stabsdienstposten der Infantrie wieder. Da man davon ausgehen darf, dass das Heer den gesamten nominalen Lufttransport verlieren wird, haben auch die jetzt noch erleichtert atmenden Zukunftspersonalbesatzungen die Füße schon vor dieser Bank, sie werden sich nur noch setzen müssen.
In dieser Situation möchte die Ministerin die Bundeswehr zu einem der attraktivsten Arbeitgeber in Deutschland machen!!?? Da könnte man damit beginnen, dass man die Benachteiligungen die Soldatinnen und Soldaten im Vergleich zum restlichen öffentlichen Dienst erfahren beseitigt. Vielleicht sollte man sie davon in Kenntnis setzen, dass die Inflation 23 Jahre lang munter alle Zulagen der Bundeswehr aufgefressen hat und die Abgeordneten haben es vermutlich nicht gemerkt, weil sie sich darauf konzentrieren mussten, dass das gleiche nicht mit ihren Diäten passiert. Wenn einem Arbeitgeber der 2000 Mitarbeiter los werden will, 6000 Mitarbeiter einen Antrag auf den Tisch legen, dann kann man Verdacht schöpfen, dass es 6000 Mitarbeitern in dem Unternehmen nicht gefällt. Der DBwV hat eine unabhängige Expertenkommission mit der Untersuchung der Stimmung in der Truppe beauftragt gehabt. Ich würde mir wünschen, dass die Ergebnisse so schnell umgesetzt würden, wie die Ergebnisse der Diätenkommission. Auch ein Beitrag der Voraussetzung dafür ist, dass man den Begriff Attraktivität in Zusammenhang mit Bundeswehr in den Mund nehmen darf.
Und solange der Witwe eines kürzlich verstorbenen verdienten Soldaten zugemutet wird, zur Krankenhausverwaltung zu gehen und um Zahlungsaufschub zu bitten, weil in der gesamten Regierung niemand in der Lage zu sein scheint, dafür zu sorgen, dass Beihilfeanträge in einer vernünftigen Zeit bearbeitet werden, bekomme ich einen faden Geschmack in den Mund , wenn ich den Begriff Attraktivität hören.
Der Bundesvorsitzende
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15.12.13 Regierung Merkel/Gabriel
Nun ist es amtlich: Die Ministerämter sind nun Personen zugeordnet. Das Verteidigungsministerium wird in dieser Legislaturperiode durch Ursula von der Leyen geführt. Bemerkenswert an dieser Besetzung ist eigentlich nur, wer nicht Verteidigungsminister geworden ist. TdM, der doch noch kürzlich erklärt hat, er wolle Verteidungsminister bleiben und ernten, was er gesät hat, wird nun Innenminister. Ein Amt, das er vorher schon mit mäßigem Erfolg inne hatte. Die Kanzlerin hatte wohl jeden Anlass, ihn, nach schwacher Performance, auf einen anderen Posten zu bringen. Ein schlechter Tag für die Polizei. Letztlich fallen jedoch Fehler im Innenministerium weniger auf. Aber es sollte auch nicht vergessen werden, dass die Besoldungsfragen Sache des Innenministeriums sind und die Abrechnung der Aktiven auch dort erfolgt.TdM wird jedoch dort unter Beobachtung stehen, denn auch die Dankbarkeit der Kanzlerin hat Grenzen.
Ursula von der Leyen wird im Ministerium mit der gleichen Offenheit begrüßt werden, wie ihre Vorgänger. Wer jedoch glaubt, dass mit ihr an der Spitze Themen wie "Familie und Beruf" stärkere Betonung finden, hat die Gleichstellung im Kopf nicht wirklich vollzogen. Sie wird nach ihren Leistungen beurteilt werden und nicht nach ihrem Geschlecht. Als Politikerin hart in der Sache und ausgesprochen durchsetzungsstark, hat sie gute Voraussetzungen für dieses Amt. Schauen wir, wie sie die Schwerpunkte setzen wird.
Der Bundesvorsitzende