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Herzlich willkommen bei der IGTH
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"Entpflichtungen"
Bei den Informationsveranstaltungen der letzten Woche sind im Bereich die ersten Bescheide übergeben worden. Diese Bescheide sind unter zwei Aspekten zu bewerten:Der moralische Aspekt:
Die Art und Weise , wie in dieser Angelegenheit mit den betroffenen Bundeswehrangehörigen der Heeresfliegertruppe umgegangen wird, hat frühkapitalistische Züge.
Wer nicht mehr gebraucht wird, kann sehen, wo er bleibt. Die finanziellen Einbußen, die durch diese Maßnahmen bei diesen Bundeswehrangehörigen eintreten, machen sie zum Nettozahler der Neuausrichtung. Die Entscheidung, wie die zukünftige Struktur der Bundeswehr gestaltet wird und welche Umfänge und Fähigkeiten zukünftig vorhanden sein sollen, ist zweifelsfrei ein Entscheidung der politisch Verantwortlichen. Wie aber diese Entscheidungen umgesetzt werden und ob finanzielle Nachteile kompensiert werden, ist ebenfalls eine Entscheidung der politisch Verantwortlichen. Und diese politisch Verantwortlichen müssen sich bewußt sein, dass in ihrem Namen den Betroffenen Gehaltsbestandteile schlichtweg weggenommen werden sollen. Worin besteht die Schuld der Betroffenen? Worin besteht ihr Beitrag zu der Situation? Diese Frage wird niemand beantworten können. Warum nicht? Nun, weil die Auswahlkriterien bewusst so gewählt wurden, dass genug Spielraum blieb, um die erforderliche Anzahl von Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen in jedem Fall ausmustern zu können. Und da gibt es welche, die argumentieren, dass eine Erschwerniszulage an die Funktion gebunden sei, und wenn die Funktion wegfalle, müsse der Soldat damit rechnen, dass auch diese Zulage wegfalle. Die IGTH kann dieser Argumentation für die Fälle folgen, in denen die Betroffenen die Möglichkeit hatten, für diese Fälle Vorsorge zu treffen. Diese Fälle sind in den einschlägigen Vorschriften geregelt. Der Entzug von Berechtigungen und Erlaubnissen aufgrund von Waffensystemreduzierungen gehört nicht zu diesen Fällen. Es widerspricht jeder Lebenswirklichkeit anzunehmen, dass jemand der 25 Jahre lang seinen Lebensstil und seine dienstliche Leistung nach den Anforderungen des Dienstpostens ausgerichtet hat, den Gehaltsbestandteil dafür nicht in seine Ausgaben fest eingeplant hätte, sondern praktisch als Zugabe zum Grundbedarf seines Lebensunterhaltes angesehen hat. Es ist zynisch und unmoralisch den Betroffenen dafür einen Vorwurf zu machen. Der Geist des Artikels 33 Absatz 5 wird dadurch mit Füßen getreten.
Der rechtliche Aspekt:
Es ist fragwürdig, ob es rechtlich zulässig ist, Perspektivkonferenzen zur Festlegung des "Zukunftspersonals" durchzuführen, ohne, dass die Betroffenen Gelegenheit haben ihre Interessen in diesen Konferenzen zu wahren. Es ist nicht einmal gesichert, auf welchem Aktualisierungsstand die zugrunde liegenden Personalunterlagen waren. Nach Informationen der IGTH ist eine Beteiligung nach SBG oder PersVG nicht erfolgt. Als Ergebnis der Konferenz wurden die Betroffenen durch Bescheide in Kenntnis gesetzt, die jedoch keine Bescheide im formellen Sinne sein sollten. Diese Bescheide haben jedoch Auswirkungen auf die zukünftige Gestaltung des Dienstverhältnisses, da die Rechtsfolge der Zuordnung bereits durch Weisung festgelegt war. In dieser Frage findet eine gerichtliche Klärung statt.
Es ist fragwürdig, ob es rechtlich zulässig ist, ohne Rechtsgrundlage Erlaubnisse und Berechtigungen zu entziehen. In dieser Frage wird es für die Betroffenen wichtig sein, bei entsprechenden Bescheiden, unabhängig davon, ob der Bescheid formell richtig ist (z.B. fehlende Rechtsmittelbelehrung) Rechtsmittel (Beschwerde) innerhalb der normalen Frist !!! gegen den Bescheid einzulegen. Darüber hinaus hält die IGTH es für erforderlich, dass die Betroffenen einen Antrag auf aufschiebende Wirkung ihres Rechtsmittels gem §80 VwGO beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen. Die IGTH rät dringend den Betroffenen dazu, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen, der ihre rechtlichen Interessen vertritt. Wir haben dazu bereits 2011 an dieser Stelle den Rat gegeben, sich eine Rechtsschutzversicherung zuzulegen, die Streitigkeiten in dienstrechtlichen Angelegenheiten abdeckt.
Der Bundesvorsitzende
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Start der ersten Runde
Die Entpflichtung der nicht mehr benötigten Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen wurde mit der sogenannten Perspektivkonferenz eingeläutet. In dieser Konferenz wurde festgelegt, wer nicht zum sogenannten Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe gehören wird. Die Konferenz mündete in Bescheiden an die Betroffenen, die zwar so genannt wurden, aber nach dem Willen des Personalamtes keine Bescheide sein sollten. Nun wird die Zulässigeit und die formale Durchführung der Konferenz und der Bescheide Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sein.Noch bevor die erste Runde beendet sein wird, werden wir, anlässlich der ersten "Entpflichtung", die zweite Runde der gerichtlichen Auseinandersetzung einläuten. Es kann davon ausgegangen werden, dass keine "Entpflichtungsmaßnahme" sich im Rahmen geltenden Rechts bewegen kann.
Der Bundesvorsitzende
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Truppe giert nach Anerkennung?
Fragen wir bei den jüngsten Äußerungen des Ministers nicht danach, ob sie Arroganz oder Anthropophobie entspringen. Nehmen wir sie wie den Rest, als missglückten Versuch.„Dagegen ist Menschen zu fliehen, aus Misanthropie, weil man sie anfeindet, oder aus Anthropophobie (Menschenscheu), weil man sie als seine Feinde fürchtet, teils hässlich, teils verächtlich.“ Immanuel Kant
Es gibt Wichtigeres im Leben unserer Bundeswehrangehörigen und es wird immer genug Bundeswehrangehörige geben, die es mit dienstbeflissener Freundlichkeit lohnen.
Der Bundesvorsitzende
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Nächste Attacke auf Familienförderung?!
Im Auftrag der Bundesregierung kam ein Gutachterkreis zu dem gewünschten Ergebnis: Viele Instrumente der finanziellen Familienförderung seien wenig wirksam. Damit ist der erste Schritt zu einer einsichtsvollen Debatte darüber getan, dass doch Kürzungen beim Kindergeld zu Gunsten des Ausbaus von Kinderbetreuungsplätzen erforderlich werden könnten. Es steht zu befürchten, dass die Gutachter von der gleichen Qualität sind wie die, die die Einführung der Praxisgebühr empfohlen haben, damit die Krankenkassen Kosten sparen. Oder sind es die gleichen, die für Stuttgart 21 die Kostenschätzung durchgeführt haben? Man weiß es nicht. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender haben geflissentlich berichtet. Mit dem Beispiel Schweden. In Schweden gibt es 120 € Kindergeld für das erste Kind und bei zwei Kindern gibt es 260 €. Objektive Berichterstattung ist dann gegeben, wenn man verschweigt, dass die Kindertagesstättengebühren in Schweden auf niedrigem Niveau gedeckelt sind, während man in Deutschland einkommensabhängig richtig tief in die Tasche greifen muss?? Dass die meisten Familienleistungen in Schweden steuerfinanziert sind und die Steuersätze deutlich über unseren liegen, kam in dem Beitrag ebenfalls nicht vor. So betreibt man Desinformationspolitik!Satire on
Völlig unerwartet kommt dann --wie die Zeit-online berichtet--der Bericht zu dem Ergebnis, dass Investitionen in Betreuungsplätze am Besten abschnitten: 48% der Investitionen flössen an den Staat zurück. Schön war auch die Folgerung, dass Kindergeldzahlungen dazu führen, dass Mütter weniger arbeiten und daher dem Staat Steuereinnahmen entgingen. Aha. Mit 184 Euro für das erste Kind legt die Mama für die nächsten 25 Jahre die Beine hoch und verweigert sich dem Arbeitsmarkt? Ja nee, is klar...
Und btw : wir haben mit Stand Januar in Deutschland 3,138 Millionen Arbeitslose und 402000 offene Stellen. (Quelle Bundesagentur für Arbeit ) Nehmen wir noch die Unterbeschäftigtenzahl von 4,013 Millionen dazu, dann wird doch deutlich, wie dringend es erforderlich ist, dass wir die Mütter, die sich auf dem Kindergeld zuhause ausruhen, endlich in die Statistik einfügen! Oder??
Satire off
Besonders die unteren Besoldungsgruppen der Bundeswehrangehörigen sind auf Familienleistungen angewiesen. Alle sollten früh den Anfängen wehren, wenn der Boden bereitet wird, um bei denen zu sparen, die es am meisten benötigen!
Der Bundesvorsitzende