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Minister offenbart Lücken
Nicht nur, dass die Zahl der Abbrecher im FWD gestiegen ist und anscheinend die geblieben sind, deren Erstvorstellung (Studium oder Ausbildung) nicht realisiert werden konnte, sondern auch die Zeitsoldaten machen dem Minister Sorgen. Er ist doch tatsächlich nicht nur enttäuscht, dass viele junge Leute im Hotel "Mama" wohnen bleiben möchten (so der Minister am 19.01. in einem Interview der Neuen Osnabrücker Zeitung), sondern wusste offenbar bei seinen Standortentscheidungen nicht, dass die Menschen heute heimatnah einen Arbeitsplatz suchen. Militärische Führer der unteren Ebenen wissen das schon seit Jahren. Aber bei Top-Down sind die nicht an der Reihe :-) Bei den teilweise hochspezialisierten Zivilangestellten wird es die nächste Enttäuschung für ihn geben. Sie werden die Stationierungsverschiebungen nicht mitmachen. Auch das war vorher nahezu jedem offensichtlich. Wie sagte doch StS Wolf:" Sie sind nicht in der Position sich das auszusuchen!" Sind sie doch Herr StS!Wir erleben jetzt die Folgen von Stationierungsentscheidungen die anscheinend getroffen wurden, ohne sich darum zu kümmern, ob auch entsprechend Nachwuchs für den Standort rekrutiert werden kann. Und das Frauenbild, dass in den Entscheidungen implizit zum Ausdruck kommt ist erschreckend:
Entweder ist man davon ausgegangen, dass Bundeswehrangehörige nur ledige Männer mit Wohnmobil sind, oder dass die Ehepartner der Bundeswehrangehörigen Hausfrauen sind, die freudig Kinder einsammeln und Koffer packen, wenn der Ehemann stolz nach Hause kommt und berichtet, dass er demnächst im 500 km entfernten Kleingeistlingen Deutschland dienen darf. Das Frauenbild, das hinter diesen Stationierungsentscheidungen sichtbar wird, ist erschreckend antiquiert.
Nur einer der Gründe, warum der Minister in Zukunft öfter seiner Enttäuschung Ausdruck geben wird.
Der Bundesvorsitzende
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Ein frohes neues Jahr 2013 zu wünschen kommt mir angesichts der geringen
Wahrscheinlichkeit, dass der Wunsch eintrifft, nicht über die Tastatur. Also beginne ich das neue Jahr mit einem alten Link(20.12.12), auf den ich allerdings erst heute aufmerksam wurde:
www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9nHK9xOySUr28xOQM
_XCQupRUveT8vNQSEFmSmleSCSTTixJL8ov0CvKLSnJAMqVFRUAZvcwU
_UgDQxcnAzMDGDCssTQ2czP3szA2cfF0CtIvyM11BAAeXqTy/
Titel: Luft(waffen)transport der Zukunft. Da Flächenflugzeuge in dem Artikel nicht stattfinden,geht es ausschließlich um den Fähigkeitstransfer Hubschrauber. Kernaussagen: Es wird ein paar Jahre dauern. Es muss Infrastruktur in Holzdorf gebaut werden.Schlüsselpersonal wird die TSK wechseln müssen und alles, damit der strategische und operative Lufttransport mit CH 53 bei der Luftwaffe ist und der leichte taktische Lufttransport beim Heer. Marine und Flugbereitschaft
machen weder das eine noch das andere.So! Nach wie vor bleibt im Dunkeln, worin der Gewinn der Veranstaltung liegen soll. Allerdings hat man in dem Artikel immerhin erkannt, dass es sich um eines der komplexesten Vorhaben der Neuausrichtung handelt. Das Prinzip Systeme nicht dort zu organisieren, wo sie gebraucht werden, sondern sie ihrer zugewiesenen Funktion entsprechend zu ordnen, lässt sich zuhause leicht nachbilden: Man stelle alle Schlafmöbel in ein Zimmer, alle Schränke in ein anderes und alle Sitzmöbel in ein drittes. Nun gibt es natürlich auch so etwas wie Schlafsofas. Das ist die Reserve für die nächste Neuausrichtung. Man kann es als operatives Schlafmöbel deklarieren, dann geht es in das erste Zimmer; oder man deklariert es als leichtes taktisches Mehrpersonensitzmöbel, dann passt es zum dritten Zimmer. Nach kurzer Zeit wird die Sinnfälligkeit einer solchen Organisation deutlich.
Für 2013 erwartet die IGTH einen weitere Zunahme der Fälle, in denen deutlich wird, dass ohne ausreichende Planung entschieden wurde. Das beginnt bei dem vorgezogenen Fähigkeitstransfer, bei dem deutlich werden wird, dann es unheimlich schwierig ist, Dienstposteninhaber von aufzulösenden Verbänden auf Dienstposten zu versetzen, wenn der Rest der Bundeswehrwelt noch keine neue gültige Personalstan hat. Es ist also damit zu rechnen, dass eine Vielzahl von Bundeswehrangehörigen auf dienstpostenähnlichen Konstrukten sich die
Zeit vertreiben muss. Das geht weiter mit Personal, dass zu einer anderen TSK kommandiert werden muss, da dieses Schlüsselpersonal dort nicht vorhanden ist, aber eigenes Personal ausgebildet werden soll. Das führt dazu, dass einige erst nach dem formellen Abschluss der Neuausrichtung (wenn es denn dazu kommt) zurück kommandiert werden. Sie werden feststellen, dass alle attraktiven Dienstposten dann bereits besetzt sind. Und es endet nicht bei der sogenannten Entpflichtung des fliegenden Personals, dass zukünftig nicht mehr gebraucht wird.
Durch die Anwendung des BwRBeglG ist bereits jetzt ein enormer Erfahrungsverlust zu konstatieren. All diejenigen, die sich nicht in die Privatwirtschaft oder den Ruhestand retten können, werden sich kaum derartige wirtschaftlicheEinbußen auferlegen lassen, ohne die zulässigen Rechtsmittel anzuwenden.
2013 wird also ein Jahr der noch größeren persönlichen Belastungen werden. Es wird ein Jahr des Fähigkeitsverlustes und der sich selbst aufdeckenden "zu ambitionierten" Versprechungen. Das Jahr 2013 wäre vielleicht zu retten, wenn
es ein Jahr der Wahrheit würde. Da ich daran nicht glaube, wünsche ich allen Mitgliedern und Lesern dieser Seite ein
Frohes Neues Jahr 2014!
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Weihnachten
Diese Weihnacht hat für die meisten Flieger eine besondere Bedeutung. Die Neuausrichtung der Bundeswehr und die damit verbundenen Versschiebungen belasten die Familien unserer Mitglieder. Viele begehen das Fest in großer Ungewissheit über ihre Zukunft. Manche haben die Bundeswehr bereits verlassen und begehen das Fest mit der Hoffnung auf ein erfülltes Arbeitsleben im zivilen Bereich. Die Fähigkeitstransfers tragen zur Verunsicherung erheblich bei. Bereits am 26.10.2011 habe ich in einem Telefoninterview darauf hingewiesen, dass nach meiner Einschätzung alles dafür getan werden wird, den Flugbetrieb in Rheine bis zum Ende des Jahres 2013 komplett einzustellen. Leider gibt es nun tatsächlich erste Anzeichen dafür, dass Begründungen konstruiert werden, um das Ministerwort vom 19.4.2012 nicht einhalten zu müssen. Ein unwürdiges Schauspiel.Trotz aller Widrigkeiten soll auch dieses Jahr Weihnachten eine Gelegenheit zur besinnlichen Feier im Kreis der Familie bieten. Unsere Kameradinnen und Kameraden in den Auslandseinsätzen wissen, dass wir besonders an diesen Tagen mit den besten Wünschen an sie denken. In diesem Sinne wünsche ich stellvertretend für alle Mandatsträger der IGTH ein besinnliches Weihnachtsfest.
Der Bundesvorsitzende
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Das Bundesverwaltungsgericht
Ich weise auf zwei interessante Entscheidungen des Bundesverwaltungsgserichtes hin:
1a Anlassbeurteilungen dürfen die Regelbeurteilung lediglich fortentwickeln. Ausgangspunkt müssen die Feststellungen und Bewertungen der Regelbeurteilung zu Eignung, Leistung und Befähigung sein und es muss diese Fortentwicklung aus der Anlassbeurteilung hinreichend deutlich werden.
1b Zitat:"Das Bundesverwaltungsgericht hat zum einen entschieden, dass bei mehreren vorgesehenen Beförderungen der Dienstherr grundsätzlich verpflichtet ist, sämtliche Beförderungen bis zum Abschluss des gerichtlichen Eilverfahrens zu unterlassen, wenn und soweit ein unberücksichtigt gebliebener Bewerber diese zum Gegenstand seines Antrags auf gerichtlichen Eilrechtsschutz macht. "
Aus dem Beschluss BVerwG 2VR5.12
2. Zitat:" Das Interesse des Dienstherrn an der Schaffung oder Aufrechterhaltung ausgewogener Altersstrukturen besitzt kein ausreichendes verfassungsrechtliches Gewicht, um eine Einschränkung des in Art. 33 Abs. 2 GG vorbehaltlos gewährleisteten Zugangsrechts zu rechtfertigen."
Aus dem Beschluss BVerwG 2 C 11.11
Eine Klägerin hatte Klage erhoben, weil ihr Antrag auf Übernahme in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin mit der Begründung abgelehnt worden war, dass in ihrem Geburtsjahrgang kein Bedarf bestehe.
Aus meiner Sicht lassen sich aus dem Urteil auch einige Schlussfolgerungen für die rechtliche Bewertung der sogenannten Entpflichtung ziehen:
Auch die im Rahmen des Personalabbaus geplante "Entpflichtung" von Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen bedarf in jedem Einzelfall einer richtigen Ermessensentscheidung und eine angstrebte Alterstruktur des verbleibenden Personals ist keine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage, um z.B. ältere Luftfahrzeugbesatzungsangehörige zu entpflichten, obwohl sie z.B. deutlich leistungsstärker als jüngere sein können. Es gibt darüber hinaus aus meiner Sicht noch weitere rechtlich bedenkliche Aspekte der "Entpflichtung"
Der Bundesvorsitzende