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Herzlich willkommen bei der IGTH
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03.06.2016
Ein Ärgernis der SAZV ist ausgeräumt. Nachtflug, der aus Wettergründen abgesagt werden muss, zählt mit dem
geplanten Dienstzeitansatz zur Dienstzeit und führt nicht zu Abzügen als Freizeit!
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29.04.2016
Die militärische Abo-Falle oder die "von der Leyensche Rollatordivision"
Wie DPA am 29.04.2016 meldet, möchte die Ministerin darüber sprechen, wie in der Bundeswehr Lebenserfahrung
und Berufserfahrung länger gewürdigt werden können. Übersetzt: Ich möchte die Altersgrenzen erhöhen.
Viele kennen aus eigener Erfahrung die Geschäftspraktiken von z.B. Energieversorgern, Mobilfunk- und Pay-TV Anbietern, die Neukunden mit guten Konditionen in das System werben und diese dann mit schlechter werdenden Konditionen ausstatten, wenn die Kunden versäumen rechtzeitig zu kündigen. Für den Vergleich mit dem Arbeitgeber Bundeswehr sollte man daher mal einen Blick werfen auf das, was mit den Bestandssoldaten in den letzten Jahrzehnten so veranstaltet wurde:
Besoldungsanpassungen, die regelmäßig hinter den Abschlüssen in der Wirtschaft zurückblieben, Kürzung der ruhegehaltsfähigen Zulagenanteile, Anhebung der Altersgrenzen (zuletzt 2009 im Dienstrechtsneuordnungsgesetz) usw usw.
Mit der Neuausrichtung der Bundeswehr aus dem Jahr 2010 legte man noch eine Schippe drauf:
Schließung attraktiver Standorte, Reduzierung des Personalumfangs, Schaffung von Pendlerheerschaaren durch Umorganisation und Aussetzung der Wehrpflicht. Als Ergebnis blicken wir heute auf eine Bundeswehr, die nicht einmal in der Lage ist ein Kampfbatallion bereit zu stellen, ohne dass die Batallionsführung Ausrüstung und Ausstattung zusammenleihen muss.
Die Ministerin von der Leyen trat auf den Plan und versprach die Bundeswehr zu einem der attraktivsten Arbeitgeber zu machen. Mittlerweile sieht es eher aus wie eine Weiterführung der Demotivationskampagne. Einzelmaßnahmen im Besoldungsbereich haben gerade mal die Inflationsverluste ausgeglichen, die in anderen Branchen gar nicht entstanden sind. Verbunden mit der Neuausrichtung und der gewollten Personalreduzierung war die entsprechende Gesetzgebung im Bundeswehrreformbegleitgesetz und Strukturanpassungsgesetz. Ziel war unter anderem, die Zahl der Berufs- und Zeitsoldaten auf 170000 zu reduzieren.
Das Ziel wurde durch das BA Pers verfehlt, denn nach den offiziellen Zahlen verfügt die Bundeswehr mit Stand März 2016 über 167310 Zeit- und Berufssoldaten. In dieser Sitaution stellt sich natürlich die Frage, wie kann die Ministerin mehr Personalumfang fordern, wenn nicht einmal die Sollstärke ausgenutzt wird?? Ein kurzfristiges Erreichen der Sollstärke ist durch die bekannte mangelnde Flexibilität der Personalführung eigentlich nur zu erreichen, wenn man die Pensionierungen aussetzt. In dieser Situation wäre aber offensichtlich, wessen Versagen für die Lage verantwortlich ist. Daher suchte man wohl die Möglichkeit einen Schuldigen zu identifizieren.
Das Verwaltungsgericht Köln schien dazu geeignet. Auf die Klage eines Soldaten gegen seine Zurruhesetzung mit Überschreiten der besonderen Altergrenze wurde eine seichte Begründung durch das BAPers geliefert und das Gericht machte sich auch nicht die Mühe in den Materialien nachzulesen, warum die Besondere Altersgrenze für Soldaten im Jahr 1961 eingeführt wurde. (Wer die Begründung nachlesen möchte : BT Drucksache 2391 vom 13.01.1961). Der Klage des Soldaten wurde stattgegeben mit der Begründung, dass das BAPers hätte ausführen müssen, dass das Verbleiben des Soldaten im Dienst die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gefährde. Nun konnte das BAPers von einem Paradigmenwechsel sprechen und die Besondere Altersgrenze in Frage stellen.
Mit der erneuten allgemeinen Anhebung der Altersgrenzen oder dem Wegfall der Besonderen Altersgrenze würde man den Soldatinnen und Soldaten erneut ein Sonderopfer abverlangen. Soldatinnen und Soldaten, die vor Einführung der gesetzlichen Arbeitszeitregelung mehrere tausend nicht ausgeglichene Überstunden geleistet haben, ohne dafür einen adäquaten Ersatz zu erhalten und sich mit dem Pensionierungszeitpunkt getröstet haben.
Die Bundeswehr hat erhebliche Nachwuchsprobleme und die resultieren zu einem erheblichen Teil daraus, dass die demotivierten Bestandssoldatinnen und -soldaten nicht wirklich Gutes über den Dienstherrn berichten können. Das wird noch zunehmen, wenn die letzten Attraktivitätsmerkmale auch noch fallen und das militärische Personal dem gleichen Schicksal wie die Zivilbeschäftigten (Altersschnitt bei 55 Jahren) entgegen strebt. So wird die Ministerin dann mit der Rollatordivision Spalier stehen können, für den qualifizierbaren Nachwuchs, wenn dieser seine Ausbildung bei VW in Wolfsburg beginnt.
Attraktivität. geht.anders.
Der Bundesvorsitzende
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21.03.2016
Wie bereits in einem Blog angedeutet, beschäftigt sich der InspLw mit einer Zwischenlösung, um die Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit der Auslieferung von A400M aufzufangen. Auf Bundeswehrjournal.de lässt sich nachlesen, dass der Grund für die Überlegungen jedoch nicht die Lieferschwierigkeiten sind, sondern Probleme mit dem Gewicht der Maschine bei Nutzung kleinerer Flugplätze. Als ich mit dem Lachen fertig war, habe ich nach kurzem Überlegen festgestellt, dass in der Lw-Führung ja wohl offensichtlich niemand wusste, wie schwer so ein A400M ist. Oder??
Es bleibt festzuhalten, dass die Forderungen der IGTH aus dem Jahr 2013 bei NDR Info nach Verschiebung der Transallausphasung und der Beschaffung einer Zwischenlösung nun vom BMVg aufgegriffen wurden. Leider 2 Jahre zu spät, denn auch für die ins Auge gefasste Beschaffung von 10 Herkules Maschinen hätte die Entscheidung parallel zur Verschiebung der Ausphasung der Translall getroffen werden müssen, denn die Verschiebung der Ausphasung kann sich nur 2 Jahre auswirken. Wir schauen also auf ein Fähigkeitsloch in den Jahren 2017/2018. Das wäre vermeidbar gewesen.
Einige wesentliche Punkte aus dem Bereich Drehflügler:
In Sachen Nachfolger für CH 53 wird sich die IGTH nicht an einer technischen Diskussion beteiligen, denn der Standpunkt der IGTH ist schon im Jahr 2011 deutlich kommuniziert worden:
1. Alle Drehflügler unter ein Kommando.
2. Ein Mustermix, der unterschiedliche Fähigkeiten abdecken kann.
Nicht rosiger wird die Lage beim NH 90. Insbesondere für die Marine sind die Erfahrungen, die z.B. die Niederländer mit Korrosion gemacht haben nachteilig, wenn man sich darauf verlässt, dass die MH 90 2019 kommen sollen. (Schaun mer mal )
Aufgegeben hat schon ein Tiger Kunde, der den Ersatz des Waffensystems bereits vornimmt, bevor der Hubschrauber full operational capability erreicht hat.
Die Verschiebung der Ausphasung der Bell UH-1D vermag noch wenige Jahre den SAR-Land Dienst des Heeres sicherstellen. Jedoch brökelt auch hier das Fachpersonal auf der Zeitschiene ab.
Zusammenfassend kann man festestellen, dass die Lage bei Transportflugzeugverbänden und Hubschrauberverbänden der Bundeswehr nie so schlecht war wie jetzt und das niemand dafür Verantwortung trägt.
Heute fand die erste Verhandlungsrunde der Gewerkschaft Verdi für den öffentlichen Dienst statt. Gefordert werden 6% linear, 100 Euro Anhebung der Ausbildungsvergütung und Laufzeit 12 Monate. Die dritte und vielleicht letzte Verhandlungsrunde ist für den 28.04.2016 vorgesehen.
Der DBwV fordert 4,5 % mindestens 100 Euro ohne Laufzeit. Damit hat er Verdi nicht unbedingt den Rücken gestärkt. Das ist nicht klug.
In diesem Zusammenhang gibt es immer noch Forderungen nach einer Soldatenbesoldungsordnung. Also einer eigenen Besoldungsordnung für Soldatinnen und Soldaten. Ich halte auch diese Forderung für nciht klug, denn das Abkoppeln von Tarifpartnern, die 2 Mio Beschäftigte vertreten führt nicht zu einer Erleichterung bei der Durchsetzung eigener Forderungen. Im Gegenteil.
Ich bin einer Anhänger des Zulagensystems, weil es das einzige Besoldungsinstrument ist, dass in der erforderliche Tiefe die Differenzierung vornehmen kann, die in einer hochspezialisierten Bundeswehr besoldungstechnisch geboten ist. Man muss das Instrument nur konsequent richtig anwenden und finanziell unterlegen. Die jüngsten Anpassungen haben zwar jahrzehntelange inflationsbedingte Verluste verringert, aber beileibe keinen Beitrag zur Konkurrenzfähigkeit der Streitkräfte geleistet, wenn es um die Werbung von qualifizierbarem Nachwuchs geht.
Völlig unverständlich ist auch, dass die Tatsache des Wegfalls bzw der Reduzierung der Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulage keinerlei Bedeutung bei der Zumessung der Erschwerniszulagenanpassung beim fliegenden Personal hatte. Dazu kommt noch die mangelhafte Anwendung des Personalbindungszuschlags, dessen beabsichtigte Wirkung durch die Vergabepraxis konterkariert wird.
So lange in den maßgeblichen Köpfen kein Umdenken stattfindet, wird sie die Situation bei den Spezialisten in der Bundeswehr nicht verbessern. Und wie sagte doch Gen Klein vom BA Pers:" Wir haben kein Personalproblem, wir haben ein Fachkräftemangel, aber den hat die Industrie auch.
Nun habe ich gedacht, wir bilden unsere Fachkräfte - wie früher - aus dem qualifizierbaren Nachwuchs heran. Das klappt wohl nicht mehr. Weil wir nicht ausreichend qualifizierbaren Nachwuchs bekommen können. Wie nennt man das ? Personalmangel!
Der Bundesvorsitzende
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20.10.2015
Das LBA verschickt derzeit Briefe bezüglich der Umwandlung von Lizenzen, die vor Akzeptanz des Anrechnungsberichtes durch die EASA auf Grundlage der Ressortvereinbarung beantragt oder erteilt wurden.
Ohne jetzt Spezialist im Luftrecht zu sein, fallen folgende Umstände ins Auge:
Gemäß EU 1178/2011 werden Lizenzen für Luftfahrzeugkategorien erteilt und um ein nationales Beiblatt mit der Musterberechtigung ergänzt.
Militärpiloten erfüllen ihre Flugstunden auf dem militärischen Muster für das auch das nationale Beiblatt erteilt wird. Das ist unschädlich, denn um am zivilen Luftverkehr teilzunehmen bzw die Tätigkeit aufzunehmen, bedarf es einer Musterberechtigung für ein zivil zugelassenes Muster.
Es geht also um das nationale Beiblatt. Bezüglich der Lizenz gilt EU 1178/2011 Artikel 10 im Besonderen.
In der Argumentation des LBA wird angeführt, dass nationale Beiblätter für Hubschraubermuster ausgestellt wurden, die nicht in der EASA Type Rating & Licence Endorsement List aufgeführt sind. Nun fällt auf den ersten Blick auf, dass in der Liste die Muster Bell UH-1D und Sikorsky S58 (wir kennen die als H34) enthalten sind, die Sikorsky S65 (auch als CH 53 bekannt) jedoch nicht.
Daher wird die IGTH bei der EASA anfragen, nach welchen Regeln die Liste erstellt wurde.
Eine Einziehung der bereits erteilten Lizenz halte ich für widerrechtlich. In der Sache werde ich noch weiter recherchieren.
Es ist nicht anzuraten, dass außer einer natürlich immer gebotenen Rechtsauskunft durch einen Anwalt, jeder seinen eigenen Rechtsweg beschreitet. Prof Giemulla ist anerkannter Luftrechtler und könnte gemeinsam für ein Gutachten in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich bitte ich die Betroffenen mich kurz anzuschreiben, damit die Maßnahmen koordiniert werden können.
Der Bundesvorsitzende